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AGB

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kugelmeier Personalüberlassung GmbH

1. Genehmigung / Erlaubnis

Die Kugelmeier Personalüberlassung GmbH besitzt die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nordrhein Westfalen.

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Arbeitnehmerüberlassung, die Arbeitnehmerüberlassung mit vertraglich geregelter anschließender Übernahmemöglichkeit des Mitarbeiters, oder die Vermittlung eines entsprechenden Bewerbers nach Anforderungsprofil.

3. Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit

Während der vertraglich fixierten Arbeitnehmerüberlassung übernimmt der Kunde gegenüber dem Mitarbeiter die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers. Er hat sicherzustellen, dass am Beschäftigungsort des Mitarbeiters die geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden.
Falls zur Ausübung der Tätigkeit eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nötig ist, hat der Kunde den Personaldienstleister darüber vorab zu unterrichten.
Der Kunde ist verpflichtet den Personaldienstleister vor Arbeitsantritt über evtl. benötigte Schutzausrüstungen zu informieren.
Einen etwaigen Arbeitsunfall hat der Kunde dem Personaldienstleister umgehend zu melden.
Meldepflichtige Arbeitsunfälle sind der Verwaltungsberufsgenossenschaft mittels Unfallanzeige umgehend zu melden. Eine Kopie der Unfallanzeige hat der Kunde zeitnah seiner zuständigen Berufsgenossenschaft zu übersenden. Sollte der Mitarbeiter bei mangelhafter oder nicht vorhandender Schutzausrüstung die Aufnahme oder Vorsetzung der Tätigkeit berechtigterweise verweigern, hat der Kunde den daraus entstehenden Lohnausfall zu ersetzen.

4. Auswahl der Mitarbeiter

Die Kugelmeier GmbH stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte Mitarbeiter bzw. Bewerber zur Verfügung. Auswahlkriterien sind im Besonderen: Die berufliche Qualifikation, die Tätigkeitsbeschreibung, sowie zusätzlich geforderte Qualifikationsmerkmale.
Bei Inanspruchnahme der Dienstleistung Arbeitnehmerüberlassung ist der Kunde am Ersteinsatztag innerhalb der ersten 4  Arbeitsstunden (AÜV 7.1)  zur Reklamation berechtigt.   
Bei berechtigten Beanstandungen wird dem Kunden der erste Arbeitstag (max. 7 Stunden) nicht berechnet.
Die Kugelmeier GmbH kann auch während einer Arbeitnehmerüberlassung Mitarbeiter
gegen andere in gleicher Weise geeignete Mitarbeiter austauschen, es sei denn, Kundeninteressen werden hierdurch im erheblichen Maße verletzt.

5. Einsatz der überlassenen Mitarbeiter

Grundsätzlich setzt der Kunde den Mitarbeiter für die Tätigkeit gemäß den Angaben im Vertrag ein.
Sämtliche Lohn- und Erstattungszahlungen, Reisekosten etc. rechnet der Personaldienstleister mit dem Mitarbeiter ab.

6. Allgemeine Pflichten Kugelmeier GmbH

Die Kugelmeier GmbH verpflichtet sich den allgemeinen Pflichten eines Arbeitgebers insbesondere sämtliche arbeits- sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und deren entsprechenden Zahlungen fristgerecht Folge zu leisten.
Für Kugelmeier- Mitarbeiter kommen die Tarifverträge Zeitarbeit BZA / DGB- Tarifgemeinschaft der jeweilig aktuellen Fassung zur Anwendung.   

7. Allgemeine Pflichten Kunde

Der Kunde macht die Kugelmeier GmbH Mitarbeiter am Ersteinsatztag bzw. bei eventuellen
Arbeitstechnischen Änderungen mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut.
Der Kunde erlaubt der Kugelmeier GmbH nach Voranmeldung die entsprechenden Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter  im Bezug auf die Arbeitssicherheit zu überprüfen.
Arbeitsunfälle von Mitarbeitern der Kugelmeier GmbH sind dem Personaldienstleister unverzüglich mitzuteilen, zwecks Anzeigenplicht des Arbeitgebers gem. § 193 SGB VII
Die Einholung einer evtl. benötigten Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit.
Der Kunde verpflichtet sich nach Inanspruchnahme der Arbeitnehmerüberlassung zur Rücksendung des unterzeichneten Arbeitnehmerüberlassungsvertrages innerhalb von 07 Tagen nach Ausstellungsdatum.
Der Kunde verpflichtet sich währen der vertraglich geregelten Arbeitnehmerüberlassung  bzw. bis zu 3 Monaten nach Überlassungsende kein direktes Arbeitsverhältnis mit dem jeweiligen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin der Kugelmeier GmbH einzugehen. Bei Vertragsverletzung ist die Kugelmeier GmbH berechtigt dem Kunden 12 % des Mitarbeiter- Jahreseinkommens als Vermittlungsgebühr zu berechnen.

8. Verschwiegenheit und Datenschutz

Der Personaldienstleister sowie die überlassenen Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung über Geschäftsangelegenheiten des Kunden verpflichtet.
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.

9. Vergütung / Zuschläge

Abrechnungsgrundlage ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertag vereinbarte Stundenverrechnungssatz zzgl. der zum Rechnungszeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.
Basierend auf einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden. Mehrarbeitsstunden werden
gem. Vorgabe Tarifvertrag BZA-DGB jeweils der neusten Fassung abgerechnet.
Stand Oktober 2012: Ab der 42 Wochenstunde plus 25 %
Grundsätzlich gilt zur Berechnungsgrundlage der Mehrarbeitsstunden die Wochenarbeitszeit von 35 Stunden.
Die nach Vorankündigung in Anspruch genommene Leistung Nacht-Sonn- und Feiertagsarbeit wird wie folgt abgerechnet:
Nachtarbeit: Von 22:00 bis 06:00 Uhr + 20 %
Sonntagsarbeit bzw. Arbeit an gesetzl. Feiertagen, + 50 %
Arbeit am 01. Mai, Ostersonntag, 01 Weihnachtstag, Neujahrstag, + 100 % ( AÜV 9.4)
Beim Zusammentreffen von zuschlagpflichtigen Mehrarbeitsstunden und Sonn- und Feiertagszuschlägen ist jeweils nur der höhere Zuschlag zu vergüten.
Fahrkosten und Auslösungen werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden berechnet.

10. Fakturierung / Zahlungsbedingungen

Rechnungsgrundlage sind die wöchentlich vom Kunden zu unterzeichnenden Tätigkeitsnachweise, die dem Mitarbeiter der Kugelmeier GmbH nach wöchentlicher Vorlage zur Verfügung zu stellen sind.
Bei Vermittlungsgeschäften dient als Rechnungsgrundlage das vom jeweiligen Bewerber angegebene Monatsgehalt (Grundlage 151,67 Monatsstunden) als Vermittlungsgebühr bzw. unser Vermittlungsangebot.
Der Rechnungsbetrag ist 07 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne vorherige Mahnung in Verzug.
Ab dem 08 Tag nach Rechnungsdatum ist die Kugelmeier GmbH berechtigt dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz zu berechnen, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von max. 5 % des ausstehenden Rechnungsbetrages mindestens jedoch 25,00 €

11. Gewährleistung / Haftung

Die Kugelmeier Personalüberlassung GmbH haftet nur gegenüber Vertragsverletzungen basierend auf dem jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertag oder Vermittlungsvertrages, und vertraglich nicht geregelten gesetzlichen Vorgaben.
Die Kugelmeier GmbH haftet grundsätzlich nur für die fehlerfreie Auswahl seiner Mitarbeiter auf Grundlage der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beschriebenen Tätigkeitsmerkmale.
Die Haftung beschränkt sich für Auswahlverschulden auf Schäden entstanden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung.
Die Kugelmeier GmbH haftet nicht für Schäden entstanden durch die Tätigkeitsausübung seiner Mitarbeiter, es sei denn, der Kunde kann dem Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
Verletzt der Personaldienstleister eine Pflicht aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bzw. Vermittlungsvertrag hat der Kunde darzulegen und zu beweisen, dass die Pflichtverletzung durch den Personaldienstleister zu vertreten ist.

12. Kündigung Arbeitnehmerüberlassung

Bei nicht befristeten Verträgen kann der Vertrag beiderseitig innerhalb von 3 Arbeitstagen zum jeweiligen Wochenende gekündigt werden.
Bei Zahlungsverzug ist der Personaldienstleister ist zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Jede Kündigung bedarf der eingeschriebenen Schriftform.

13. Sonstiges / Gerichtstand

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, zu Ihrer Wirksamkeit nur bei beiderseitiger Gegenzeichnung.
Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei gerichtlicher Anordnung.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Personaldienstleisters.
Ende der Allgemeinen Vertragsbedingungen der Kugelmeier Personalüberlassung GmbH

 

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